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FAMILIENRECHT

Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Unterhaltsrecht, Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, Internationales Familienrecht

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht und den angrenzenden Bereichen. Hier werden meine Mandanten in Ehescheidungsverfahren, Unterhalts- und Zugewinnausgleichsfragen sowie Vertragsgestaltungen vertreten.

Wer schon zu Beginn der Ehe nach individuellen Vereinbarungen sucht, kann sich bei der Erarbeitung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen beraten lassen. Eine frühzeitige Beratung durch den Rechtsanwalt schafft klare Verhältnisse für spätere Entscheidungen. Denn immer, wenn sich in Lebens- und Vermögenslagen Grundlegendes verändert, spart der rechtzeitige Kontakt zu Ihrem Rechtsanwalt viel Zeit, Ärger und Geld.

Im Konfliktfall sind nicht nur Ihre berechtigten Interessen zu fördern, sondern Ihnen soll auch eine Hilfestellung zur gütlichen Einigung bei Trennung und Scheidung gegeben werden. Ein Aufeinanderzugehen bei der Regelung von Scheidungsfolgen kann viele Belastungen und Verletzungen vermeiden helfen, wenn beide Ehepartner – oft auch im Interesse der Kinder – einen Schritt in Richtung Einigung gehen. Hier stehen alternative Methoden der Konfliktbewältigung, z.B. Mediation, zur Verfügung.

Hat sich ein Partner zur Trennung entschieden, sind viele Fragen zu klären:

Elterliche Sorge für die Kinder und Umgangsrechte

Unterhalt für die Kinder, sowie für die Frau / den Mann

Zuteilung der Ehewohnung und Verteilung des Hausrates

Vermögensauseinandersetzung und Tilgung der Verbindlichkeiten

Erbrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung

Durchführung des Scheidungsverfahrens

ADOPTIONSRECHT

Internationale Adoptionen, Erwachsenenadoption,  Adoptionsanerkennungsverfahren

Die Adoption von Kindern ist unverändert ein Thema, das im Brennpunkt der Diskussion von Familienrechtlern, Adoptionsfachkräften und Sozialwissenschaftlern steht. In fast allen Industrienationen übersteigt die Zahl der adoptionswilligen Paare die der adoptionsfähigen Kinder um ein Vielfaches. Neben der Frage des Adoptionshöchstalters oder der Probleme bei der Adoption von Kindern aus Entwicklungsländern, gewinnen in letzter Zeit auch neue Aspekte an Bedeutung, wie z.B. die Ansprüche adoptierter Kinder auf Benennung ihrer leiblichen Eltern.

 

Nachdem nun auch Deutschland das Haager Adoptionsübereinkommen vom 29. Mai 1993 ratifiziert hat, gelten für Adoptionen von ausländischen Kindern neue gesetzliche Regelungen. Zahlreiche Einzelheiten im Adoptionsvermittlungsverfahren und der Anerkennung von im Ausland vorgenommenen Adoptionen haben sich geändert und erfordern gründliche Beratung.

 

Neben der Adoption minderjähriger Kinder sind auch Adoptionen von Volljährigen keine Seltenheit mehr. Hier spielen vielfach Fragen des Erb- und Steuerrechts, neu gebildeter Unterhaltsverpflichtungen sowie ausländerrechtliche Bestimmungen eine wichtige Rolle.

 

An einem Adoptionsverfahren sind neben dem Familiengericht in der Regel auch die staatlichen Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt. Die von den Adoptionsbehörden gefertigten Gutachten und Stellungnahmen haben in den meisten Fällen einen großen Einfluss auf die Meinungsbildung des Gerichts.

 

Deshalb ist es für den erfolgreichen Abschluss der von Ihnen gewünschten Adoption unbedingt zu empfehlen, noch vor Konsultation der zuständigen Behörden frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Durch eine unabhängige Beratung können Sie unliebsame Überraschungen oder gar Enttäuschungen vermeiden.

MEDIATION

Konfliktlösung ohne gerichtlichen Prozess

Mediation ist die von einem neutralen Vermittler unterstützte, eigenständige Konfliktlösung ohne gerichtlichen Prozess.

 

In gerichtlichen Prozessen spielen persönliche Gefühle, Hoffnungen und Perspektiven für das juristische Ergebnis keine Rolle. Die streitenden Parteien müssen sich auf hohe Kosten für unter Umständen mehrinstanzliche Gerichtsverfahren, Zeitverlust, verlorene persönliche Energie einstellen. Je länger eine prozessuale Auseinandersetzung dauert, umso teurer wird sie.

Das Ergebnis einer Konfliktlösung durch Mediation wird von den Betroffenen immer selbst erarbeitet. Es wird kein Schuldiger gesucht, sondern eine Lösung. Es gibt keine Verlierer. Die gegenseitigen Interessen werden abgestimmt und ausgeglichen. Mediation verfolgt kein Machtprinzip, sondern ist partnerschaftlich, konstruktiv und kooperativ.

 

Als Familienrechtsanwältin arbeite ich mit qualifizierten Mediatoren zusammen und erörterte mit Ihnen immer die Frage, ob Ihren persönlichen Zielvorstellungen durch ein Mediationsverfahren besser gedient wird. Hierbei werden rechtliche Positionen und Ansprüche mit dem persönlichen Nutzen einer außergerichtlichen Konfliktlösung ins Verhältnis gesetzt und die individuell passende Lösung erarbeitet.

BERATUNG

Beratungsgespräch

Im Beratungsgespräch werden mit Ihnen die rechtliche Situation und die zu ergreifenden Maßnahmen ausführlich besprochen. Es wird stets eine Abwägung zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Lösungen vorgenommen, um gemeinsam mit Ihnen das wirtschaftlich Vernünftige zu entscheiden.

Die Frage darüber, welche Kosten der Besuch bei einem Anwalt mit sich bringt, soll Sie nicht davon abhalten, mit mir in Kontakt zu treten. Die anwaltliche Vergütung erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich nach dem Streitwert, der die Grundlage für die Gebühren bildet. Weiterhin werden in bestimmten Verfahren gesonderte Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.

Für eine anwaltliche Erstberatung gelten gesetzlich festgelegte Höchstgebühren. Für gerichtliche Verfahren kann bei niedrigen Einkommensverhältnissen Prozesskosten-/ Verfahrenkostenhilfe beantragt werden. Sollten Sie einen Rechtsstreit gewinnen, ist der Gegner verpflichtet, die Ihnen entstandenen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zu ersetzen.

Einzelheiten zu den Gebührenfragen, insbesondere Kostenrisiken werden in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch geklärt und sind fester Bestandteil Ihres Beratungsgespräches.

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